AGB Vermietung/Touren/Schulung

AGB Vermietung/Touren/Schulung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung von Stand up Paddling Boards oder Teilnahme an Touren oder Schulungen bei der Firma GET UP STAND UP GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) an private oder juristische Personen (nachfolgen Mieter genannt).

1. Allgemeines

Die Benutzung unserer Sup Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe oder Rücknahme des Mietmaterials kann ausschließlich an den Mieter erfolgen, nicht aber an Dritte. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters (Pauschale € 10,-) entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall des Materials wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Verspätete Rückgabe wird gemäß der Preisliste nachberechnet. Wird die Verspätung der Rückgabe nicht rechtzeitig angezeigt und vom Vermieter akzeptiert, haftet der Mieter für die Kosten und Verluste, welche dem Vermieter daraus bedingt entstehen. Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind. Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit. Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten. Bei Kursen und Veranstaltungen ist immer dem Instruktor Folge zu leisten.

2. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Materialübergabe in bar oder per EC-Cash. Bei einer Reservierung ab einer Woche im Voraus, wird eine Anzahlung von 50% fällig. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese unverzüglich nach Rechnungserhalt zahlbar. Die Preise sind der aktuellen Preisliste unter www.getupstandup.de/vermietung zu entnehmen. Mindestmietzeit ist 1 Tag. Danach wird jeder weitere Tag als Folgetag abgerechnet. Eine verkürzte Mietdauer berechtigt nicht zur Kürzung des vereinbarten Preises. Ist die Anlieferung des Materials vereinbart, so berechtigt ein verspätetes Eintreffen des Materials in keinem Fall zur Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Eine ev. Verspätung kann ihre Ursache nur in von uns nicht beeinflussbaren Situationen haben. Für den Fall, dass der Mieter aus welchen Gründen auch immer die Mietsache an dem vereinbarten Termin nicht wahrnehmen will oder kann, wird ein neuer Termin vereinbart. Eine Terminänderung oder Absage der Mietsache durch den Mieter ab einer Mietdauer von 1 Woche, ist bis 5 Tage vor Termin kostenlos. Erfolgt eine Absage kürzer als 5 Tage im Voraus, so behalten wir den Betrag der gezahlten Anzahlung als Entschädigung ein.

3. Sicherheit

Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der Mietsache sichere Schwimmer sind und das 10. Lebensjahr vollendet haben. Für Personenschäden, auch an Dritten schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht erlaubt. Das Benutzen der Mietsache ist nur unter Einhaltung der lokalen Richtlinien (u.a. Naturschutzgebiete sind nicht zu befahren, Schifffahrtswege dürfen lediglich gekreuzt werden, Vorfahrtsregel der Schifffahrt beachten, …) und bei nicht widrigen Wetterbedingen erlaubt. Eine Missachtung ist ausdrücklich verboten. Ausnahmen hierfür bedürfen immer einer schriftlichen Genehmigung. Mündliche Absprachen sind ungültig. Es ist immer die mitgegebene Leash zu verwenden (Sicherheitsleine), außer bei Wildwasser.

4. Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet als reiner Vermieter nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für jedwede Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften und Sicherheitsempfehlungen in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

5. Höhere Gewalt

Der Vermieter ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel) berechtigt Vermietungen abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Ebenso ergibt sich daraus nicht das Recht einer Verkürzung der Mietzeit oder einer Kürzung der des Mit-, Touren- oder Kurspreises.

6. Sorgfaltspflicht

Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind in privatem Besitz und dürfen nicht betreten oder zur Rast genutzt werden. Während der Mietzeit dürfen die Mietgegenstände nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen.

SUP Board Vermietung, Schulungen oder Touren werden nicht an alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen vermietet oder durchgeführt. Der Mieter hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückgabe der Anzahlung. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten – auch durch Alkoholmissbrauch -, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Vermietung fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Mieter zu zahlen.

7. Bergung

Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/ oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/ Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise – entgegen den Absprachen – zurückzuholen, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde € 50,00* und für das Fahrzeug pro Kilometer € 1,50* zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet (*zzgl. gesetzl. MwSt.). Mögliche Materialschäden oder -verlust, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zu tragen.

8. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Mietvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Vermieter Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

Foto- und Filmaufnahmen während einer SUP Tour oder -Schulung dienen der Dokumentation und sind zu Werbezwecken für den Vermitere verwendbar. Bei gewünschter Nichtveröffentlichung bitten wir dies vor Tour- oder Schulungsbeginn ausdrücklich zu kommunizieren.

9.Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schleswig

GET UP STAND UP GbR Sabine & Jens-Günter von Gersdorff, Wassermühlenstr. 14, 24376 Kappeln, www.getupstandup.de

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